Handelsrecht – Implizite Vertragslaufzeit – Verpflichtungserklärung
Der Fall von Weetwood Companies Ltd gegen Ansvar Holdings Ltd [2007] betraf die Implikation einer Vertragsdauer. Der Beklagte besetzte einen Standort, auf dem er einen Autohaus entwickeln wollte. Es wurde von der örtlichen Behörde eine Bescheid über die unbefugte Schaffung eines Dükers für einen Bach auf der Baustelle erhalten. Die Existenz des Dükers beeinflusste die Baugenehmigung für den geplanten Autohaus.
Es struggle die Absicht der Behörde, dass der Düker entfernt und durch einen offenen Kanalstrom ersetzt wurde. Die Beklagte beauftragte die klagende Ingenieurgesellschaft mit der Erstellung eines Berichts über den Düker. Der Kläger wurde gefragt:
– ob der Düker in der Lage struggle, die jemals Gesellschafterversammlung durchlaufende Wassermenge zu bewältigen (als “1 in 100-Jahr-Check” bezeichnet); und
– ob der vorherige Strom in einem 10 m breiten Kanal entlang der Nordlandung wiederhergestellt werden konnte.
Gemäß den Bedingungen des Auftragsschreibens verpflichtete sich der Antragsteller:
– Durchführung einer topographischen Untersuchung;
– Um die Einzugsgebietshydrologie zu bewerten, um Einlaufganglinien für Rücklaufzeiten von 5, 25, 50 und 100 Jahren zu erhalten;
– Um ein HEC-RAS-Modell des Wasserlaufs mit dem Düker an Ort und Stelle und mit dem Ersatzkanal zu bauen; und
– Die beiden Modelle für die verschiedenen Rückführungszeiträume ausführen und über die Ergebnisse berichten.
Im Dezember 2001 legte der Antragsteller einen Bericht vor, der zu dem Schluss kam, dass der Düker unzureichend sei. Die Beklagte vertrat die Ansicht, dass der Bericht nicht dem Verpflichtungsschreiben entsprach, da nur unzureichende Berechnungen für die beiden Modelle vorgelegt worden waren.
Der Berechtigte gab später einige weitere Informationen, jedoch nicht zur Zufriedenheit des Beklagten, der sich weigerte, die Gebühr von etwa £ 5.000 zu zahlen. Der Kläger hat daraufhin ein Verfahren eingeleitet.
Der Richter vertrat die Auffassung, dass die Obergrenze der Verpflichtung des Klägers aus dem Verpflichtungsschreiben darin bestehe, die Ergebnisse der mathematischen Modellierung ohne mehr zu liefern. Die Beklagte legte daraufhin Berufung ein.
Die Frage struggle, ob die Klägerin durch den Wortlaut des Auftragsschreibens oder durch eine stillschweigende Klausel (das different Argument der Beklagten) vertragswidrig gewesen sei, weil sie die Grundlage der Ergebnisse der von ihr vorgenommenen Modellierung nicht geliefert habe.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Es wurde im Berufungsverfahren festgestellt, dass sich die Klägerin bei der tatsächlichen Erstellung des Auftragsschreibens nicht verpflichtet habe, die in ihrem Bericht enthaltenen Berechnungen zu melden, sondern nur die Ergebnisse. Der vorgeschlagene implizite Begriff struggle daher für die geschäftliche Wirksamkeit nicht notwendig. Es wurde daher entschieden, dass der Zweck des Engagements des Antragstellers darin bestand, das Potenzial für Überschwemmungen zu ermitteln, was die von den Ingenieuren bereitgestellten Informationen getan hatten.
Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreut gewerbliche Mandanten aber auch Privatleute vorrangig im Gesellschaftsrecht. Jörg Streichert ist Spezialist für GmbH-Gründung, Satzungsänderung, Gesellschafterversammlung, Unternehmensnachfolge, Testomony oder Erbvertrag.
Zu seinen Beratungsfeldern gehören daher
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• die Anpassung der Statuten (Satzung, Gesellschaftsvertrag),
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